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Anfechtung der Betriebsratswahl durch heute eingereichten Beschlussantrag +++ Gewerkschaft sieht grundsätzlichen gesetzlichen Konkretisierungsbedarf +++ Benner: „Schwerwiegender Eindruck von Drohungen und damit der Wahlbeeinflussung”

Am heutigen Mittwoch hat die IG Metall einen Beschlussantrag zur Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsratswahl im März 2026 bei Tesla eingereicht. Die Basis hierfür ist § 19 Betriebsverfassungsgesetz.
Der von Drohungen geprägte Wahlkampf vonseiten des Unternehmens, die zahlreichen Einschüchterungsversuche und die ungleiche Behandlung der einzelnen Listen und Kandidierenden lässt aus Sicht der Gewerkschaft keinen anderen Rückschluss zu, als dies als unzulässige Wahlbeeinflussung zu betrachten. Aus diesen Gründen hat sich die IG Metall für eine Anfechtung der im März 2026 stattgefundenen Betriebsratswahl bei Tesla entschieden.

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: “Der Eindruck, dass die Wahl bei Tesla durch Drohungen beeinflusst wurde, ist zu schwerwiegend, als dies nicht gerichtlich zu klären. Die Kolleginnen und Kollegen im Werk, ebenso wie die Kandidierenden für den Betriebsrat, haben faire Wahlen verdient, ohne das Gefühl, für ihre Entscheidungen möglicherweise im Anschluss bestraft zu werden. Das muss im deutschen Rechtsstaat nicht nur möglich, sondern selbstverständlich sein – und war bei den vergangenen Betriebsratswahlen bei Tesla aus unserer Sicht nicht der Fall. Für diese so wichtigen demokratische Wahlen in diesem Land müssen demokratische Prinzipien gelten.”…

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