Wie hart darf eine Verhandlung über Aufhebungsverträge geführt werden? Wann wird gegen das Gebot fairen Verhandelns verstoßen? Das Bundesarbeitsgericht hat nun seine Rechtsprechung zum Gebot fairen Verhandelns konkretisiert und deutliche Grenzen gezogen.
Ein wirksam abgeschlossener Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zu dem darin vereinbarten Zeitpunkt. Ist ein Arbeitnehmer durch eine erhebliche Drucksituation zur Unterzeichnung veranlasst worden, kommt eine nachträgliche Anfechtung seiner Einverständniserklärung in Betracht. Diese setzt jedoch voraus, dass ein relevanter Irrtum vorgelegen hat oder die Unterschriftsleistung durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung auf Arbeitgeberseite erreicht worden ist.