17. Januar 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir nehmen Bezug auf den heutigen Aushang von Herrn Prof. Dr. Andreas Dulger. Da es zu der darin genannten Listen- bzw. Persönlichkeitswahl immer wieder viele Fragen gibt, wollen wir dieses Thema in unserem Aushang nochmal verdeutlichen und erklären:
Die derzeitigen Mitglieder des Betriebsrates der ProMinent GmbH unterstützen für die anstehende Betriebsratswahl im April 2022 den breiten Wunsch der Beschäftigten auch dieses Wahljahr wieder, eine Persönlichkeitswahl durchzuführen.
Im Gegensatz zur Listenwahl, bei der jede/r Wähler/in nur eine einzige Stimme für eine einzige Liste abgeben kann, besteht bei der Persönlichkeitswahl für jeden die Möglichkeit, seine persönlichen Kandidat(inn)en direkt zu wählen.
Bei unserer Wahl können somit bis zu 11 Stimmen für 11 zu wählende Betriebsratsmitglieder auf die verschiedenen, von euch favorisierten Kandidat(inn)en verteilt werden. Alle Kandidat(inn)en haben damit auch die gleiche Chance, gewählt zu werden.
Bei einer Listenwahl haben nur die vorderen Listenplätze eine gute Chance, in das Betriebsratsgremium zu kommen. Dies ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsgrundlage der Gremiumsbesetzung bei Listenwahl. Natürlich kann man auch darauf spekulieren, mit einem ersten oder zweiten Listenplatz relativ gesichert, aber undemokratisch, einen Platz im Betriebsrat zu erreichen.
Um die Betriebsratswahl als Persönlichkeitswahl zu gewährleisten und eine breite unbürokratische Beteiligung zu ermöglichen, bieten die derzeitigen Mitglieder des Betriebsrates, wie traditionell in jedem Wahljahr bei der ProMinent GmbH, eine offene Kandidat(inn)enliste an, in die sich jede/r Wahlberechtigte als Kandidat/-in, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft, eintragen kann. Die Offenheit dieser Kandidat(inn)enliste soll, wie in den vergangenen Jahren auch zeigen, dass niemand einen Grund zur Einreichung einer eigenen Liste hat.
Bei Einreichung einer Liste ist die demokratische Persönlichkeitswahl automatisch hinfällig und es muss eine Listenwahl durchgeführt werden.
Wird bis zum Ende der Einreichungsfrist keine Liste eingereicht, dann wird die Betriebsratswahl, dem breiten Wunsch der Beschäftigten entsprechend, als Persönlichkeitswahl durchgeführt.
Die derzeitigen Mitglieder des Betriebsrates rufen alle Wahlinteressierten (Wahlkandidaten) auf, die Möglichkeit der Kandidatur auf der offenen Kandidatenliste zu nutzen, um dadurch überhaupt erst die Persönlichkeitswahl zu ermöglichen.
Für den Fall einer Listenwahl werden die derzeitigen Mitglieder des Betriebsrates eine eigene Vorschlagsliste einreichen. Aber wirklich nur in diesem Falle!
In der Hoffnung, dass es hierzu nicht kommt, sehen wir einer fairen und demokratischen Persönlichkeitswahl entgegen. Sobald die offene Kandidat(inn)enliste der derzeitigen Mitglieder des Betriebsrates ausliegt, geben wir dieses sofort bekannt, dass ihr Euch als Wahlkandidat/in in die Kandidatenliste eintragen könnt.
Nur wer Bedenken/Angst hat, bei einer Persönlichkeitswahl nicht ins Gremium gewählt zu werden, entscheidet sich für die Listenwahl!
Euer Betriebsrat