Keine Zustimmung des Arbeitsgerichts Mannheim zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Freudenberg & Co – Teilerfolg im Kampf gegen BR-Mobbing
Am 22. Juli 2020 hat das Arbeitsgericht Mannheim die von Freudenberg beantragte Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Freudenberg & Co., Wolfgang Schmid, abgelehnt.
Damit ist die Absicht des Konzerns zunächst gescheitert, den Betriebsrat zu schwächen.
Das gewerkschaftsfeindliche Verhalten der Unternehmensleitung von Freudenberg darf nicht hingenommen werden. Wir werden auch in Zukunft zur Solidarität mit gemobbten Betriebsratsmitgliedern aufrufen.
Komitee „Solidarität gegen Betriebsrats-Mobbing!“, Mannheim, 22. 7. 2020