Arbeitsplätze sichern, Klimaschutz stärken!
Der von der Bundesregierung beabsichtigte Ausstieg aus der Kohleverstromung bevorteilt Braunkohlekraftwerke. Dort wird aber – von der Atomenergie einmal abgesehen – die am meisten umweltzerstörende Energie erzeugt. Trotzdem soll ein modernes Kraftwärme-Kopplungs-Kraftwerk wie das GKM Jahre früher als die Braunkohlekraftwerke geschlossen werden. Das ist unsinnig und nicht hinnehmbar.
Von den Fakten ausgehen
- Im und für das GKM arbeiten rund 1.000 Menschen (600 inklusive Azubis direkt beim GKM, 300 für die ständige Revision, 100 über Fremdfirmen)
- Das GKM versorgt rund 2,5 Mio. StromkundInnen.
- Das GKM liefert derzeit 15 % des gesamten Bahnstroms in Deutschland, der rund um die Uhr fließen muss.
- Das GKM versorgt derzeit rund 120.000 Haushalte in der Region (Tendenz steigend) und fast alle öffentlichen Gebäude und Betriebe der Stadt Mannheim mit Fernwärme.
- Das GKM ist von der Bundesnetzagentur als systemrelevantes Grundlastkraftwerk für den Südwesten eingestuft, um die unabdingbare Netzfrequenz von 50 Hertz sichern und plötzliche Stromausfälle verhindern zu können.
- Ohne GKM müsste bei Stromknappheit auf absehbare Zeit Kohlestrom aus Polen und Atomstrom aus Frankreich importiert werden.
Aus diesen Gründen halten wir es für notwendig, dass das GKM nicht abgeschaltet, sondern umgebaut wird. Es müssen wirksame Alternativen zum Abbau der Arbeits- und Ausbildungsplätze von den Eigentümern des GKM entwickelt und finanziert werden.
Zum Beispiel könnten später anstelle der Kohleblöcke gasbefeuerte Gas- und Dampfturbinenblöcke mit Fernwärmeauskopplung errichtet werden (wie beispielsweise in Köln und Düsseldorf).
Damit könnten mehrere Ziele unter einen Hut gebracht werden:
- Sichere, preisgünstige, klimaschonende Versorgung mit Strom und Wärme
- Regelung und Stabilisierung des „Grünstrom“-Netzes
- Weitere Verringerung des CO2-Ausstoßes
- Erhalt der Arbeits- und Ausbildungsplätze im GKM.
Der baden-württembergische Umweltminister Untersteller (Grüne) hält das GKM für „unverzichtbar“. Er empfiehlt mittelfristig eine Umstellung von Kohle- auf Gasbefeuerung. Das GKM wird auch Jahre später noch als Regelkraftwerk systemrelevant sein, um sogenannte „Dunkelflauten“ zu überbrücken und das Netz zu stabilisieren, weil der „Grünstrom“ je nach Witterung schwankt und nach wie vor Stromspeicher fehlen werden.
Artikel 14 Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet!“
Das GKM ist ein Gemeinschaftskraftwerk von RWE, EnBW und MVV. Die beiden letzten befinden sich mehrheitlich in gesellschaftlichem Eigentum. Die EnBW gehört mehrheitlich dem Land Baden-Württemberg und die MVV mehrheitlich der Stadt Mannheim. Auch an RWE ist die öffentliche Hand über Städte wie Dortmund und Essen beteiligt.
Nach Artikel 14 des Grundgesetzes ist Eigentum auch „dem Wohle der Allgemeinheit“ verpflichtet. Das gilt erst recht für gesellschaftliches Eigentum. Bei dieser Eigentumsform kommt zudem eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den dort Beschäftigten hinzu. Deshalb müssen die Eigentümer ihrer Verantwortung gerecht werden und die Zukunftssicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze des GKM und den Umbau des GKM im Sinne eines konsequenten Klimaschutzes garantieren. Die drei Stromkonzerne, der Bund, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim sind hier in der Pflicht.
Darüber hinaus unterstützen wir die aktuellen Forderungen der GKM-Belegschaft und ihrer Gewerkschaft ver.di.
Eine ausreichende Laufzeit des GKM ist erforderlich, um folgende Maßnahmen umsetzen zu können:
- Umbau des GKM zu einem gasbefeuerten Regelkraftwerk mit Fernwärmeauskopplung
- Ersatzarbeitsplätze in den Eigentümerkonzernen mit Umschulung
- Großzügige Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen
- Beschäftigungssicherung und Verbot von Entlassungen.
Das Überbetriebliche Solidaritätskomitee Rhein-Neckar wird gemeinsam mit dem GKM-Betriebsrat und der Gewerkschaft ver.di die Belegschaft in den anstehenden Auseinandersetzungen unterstützen und Solidarität organisieren.
W. Alles, 68161 Mannheim.